Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir recht herzlich zur ordentlichen Diözesanversammlung
vom 20.-22. November 2020
in die Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg, Wohldenberg, 31188 Holle-Sillium ein.
Stimmberechtigte Mitglieder sind
• die (stimmberechtigten) Mitglieder des Diözesanvorstandes
• 26 Delegierte der Mitgliedsverbände und
• 26 Delegierte der Dekanatsverbände.
Die Aufteilung der Stimmen der Mitglieds- und Dekanatsverbände obliegt deren Konferenzen.
Mitglieder mit beratender Stimme sind: Jeweils ein/r Vertreter/in von
• Ev. Landesjugendkammer,
• DJK-Sportjugend,
• Beratende Mitglieder des Diözesanvorstands,
• Ausschussmitglieder
• BDKJ VertreterInnen im Diözesanrat,
• BDKJ Bundesvorstand.
Gemäß der Geschäftsordnung sind Anträge an die Diözesanversammlung vier Wochen vor dem Termin einzureichen. Anträge zur Änderung der Diözesanordnung (Satzung) sind bis zu sechs Wochen vor der Diözesanversammlung zu stellen.
Das gesamte Antragswesen ist unter http://antrag.bdkj-hildesheim.de/web/ zu erreichen. Hier können auch Gremienkandidaturen angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen verbandlichen Geschäftsstellen, diesen wird ein Anmeldelink zugesendet.
Alle Informationen werden zudem auf https://www.bdkj-hildesheim.de/ueber-uns/dioezesanversammlung/ hinterlegt.
Der Teilnahmebeitrag von 35€ pro Teilnehmenden wird den Verbänden jeweils in Rechnung gestellt.